Stellenausschreibung
Emmerich am Rhein liegt am unteren Niederrhein, rechtsrheinisch, an der Grenze zu den Niederlanden. Die Bevölkerung zählt rund 30.000 Einwohner. Die günstige Verkehrsanbindung an Schiene, Wasser und Straße machen die Stadt zu einem bevorzugten Logistik-, Gewerbe- und Industriestandort. Darüber hinaus trägt ein abwechslungsreiches Angebot in den Bereichen Kultur und Freizeit zur Attraktivität der Stadt bei.
Die Stadtverwaltung Emmerich am Rhein versteht sich als ein modernes und kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen und beschäftigt derzeit über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bei der Stadt Emmerich am Rhein ist zum 15.07.2025 die Stelle der/des
zu besetzen.
Das Dezernat II und der zu übertragende Geschäftsbereich mit derzeit 161 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfasst aktuell die drei Fachbereiche „Immobilien“, „Stadtentwicklung“ und „Bürgerservice und Ordnung“ sowie darüber hinaus die als eigenbetriebliche Einrichtung organisierten Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein.
Eine Änderung der Dezernatsstruktur bleibt vorbehalten.
Die Einstellung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit als kommunale/r Wahlbeamtin/Wahlbeamter für die Dauer von 8 Jahren nach Besoldungsgruppe A 16 LBesG NRW. Darüber hinaus wird eine Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung NRW gewährt.
Gesucht wird eine motivierte, überdurchschnittlich engagierte und entscheidungsfreudige Führungspersönlichkeit, die in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Verwaltungsführung und den politischen Entscheidungsträgern die nachhaltige Entwicklung der Stadt Emmerich am Rhein fortführt.
Bewerber/innen müssen die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit nach § 7 BeamtStG in Verbindung mit § 119 LBG NRW sowie die Voraussetzungen nach § 71 Abs. 3 GO NRW erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für das Amt nachweisen.
Diesbezüglich verfügen Sie über:
Die Stadt Emmerich am Rhein fördert die berufliche Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt der Stadt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt daher Bewerbungen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung und sexueller Identität.
Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW; für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Ansprechpartner für Rückfragen der Bewerberinnen und Bewerber:
Herr Bürgermeister Peter Hinze persönlich, Tel. 02822 – 751001.
Sie sind interessiert?