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Stellenausschreibung 

Emmerich am Rhein liegt am unteren Niederrhein, rechtsrheinisch, an der Grenze zu den Niederlanden. Die Bevölkerung zählt rund 30.000 Einwohner. Die günstigen Verkehrsanbindungen an Schiene, Wasser und Straße machen die Stadt zu einem bevorzugten Logistik-, Gewerbe- und Industriestandort. Ein abwechslungsreiches Kultur- und Freizeitangebot trägt zur Attraktivität der Stadt bei.

Die Stadtverwaltung Emmerich am Rhein versteht sich als ein modernes und kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen und beschäftigt ca. 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese sind sowohl im Rathaus als auch in Außenstellen für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger tätig. Hierzu zählen beispielsweise das Bürgerbüro, die örtlichen Schulen, das Theaterbüro und die Stadtbücherei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Kultur- Künste- Kontakte Emmerich am Rhein (KKK)" sowie der Bauhof der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE)".

Bei der Stadt Emmerich am Rhein ist im Fachbereich 5 – Stadtentwicklung – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als

Sachbearbeiter/in Wohnraumförderung und Sondernutzung (m/w/d)

zu besetzen.

Der Fachbereich 5 –Stadtentwicklung– mit seinem Team von 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist für die kommunalen Dienstleistungen rund um die Themen Planung, Tiefbau und Umwelt verantwortlich. Der Fachbereich sichert die nachhaltige Entwicklung der Stadt.

In dem Bereich Stadtentwicklung arbeiten Sie fachübergreifend mit Stadtplanern, Architekten, Bauingenieuren und weiteren Experten/-innen aus Bau, Technik, Verkehr und Umwelt zusammen. Sie setzen sich mit komplexen Themen auseinander und wirken unmittelbar an stadtgesellschaftlich relevanten Projekten mit.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Stelle gehören:

    • Antragsbearbeitung für Wohnberechtigungsscheine
    • Kontrolle und Behebung von Missständen in öffentlich gefördertem Wohnraum
    • Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen gem. § 18 StrWG NRW
    • Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gem. § 45 StVO in Zusammenhang mit Sondernutzungsrechten
    • Erteilung von Erlaubnissen nach §§ 29 und 46 StVO sowie die hierfür notwendigen Absperrungen von Straßen und Plätzen für verschiedene Veranstaltungen

Notwendiges fachliches Anforderungsprofil:

    Tariflich Beschäftigte:

    • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten 
    • Erfolgreicher oder zeitnaher Abschluss des Verwaltungslehrgangs I

    Beamte:

    • Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes NRW

Wünschenswert sind:

    • Mehrjährige praktische Berufserfahrung in verschiedenen Aufgabengebieten der Kommunalverwaltung
    • Fundierte Kenntnisse im Umgang mit MS-Office-Software
    • Die Tätigkeit erfordert einen sicheren Umgang mit gesetzlichen Grundlagen und die Fähigkeit, diese in die Praxis umzusetzen.

Darüber hinaus werden von dem/der Bewerber/in die folgenden sozialen und persönlichen Kompetenzen erwartet:

    • Strukturierter und selbständiger Arbeitsstil
    • Dienstleistungsorientierung
    • Hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
    • Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
    • Verhandlungsgeschick im Umgang mit Beteiligten
    • Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit
    • Bereitschaft zur gelegentlichen Arbeit außerhalb der Dienstzeiten

Unser Angebot:

    • Bei Vorliegen der tariflichen oder beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt in Abhängigkeit von der persönlichen Qualifikation und Berufserfahrung eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst, Sparte Verwaltung im Bereich VKA (TVöD-VKA) bzw. Besoldungsgruppe A 9 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) NRW
    • Die Einstellung erfolgt unbefristet
    • Zahlung vermögenswirksamer Leistungen, ein jährliches Leistungsentgelt, Jahressonderzahlung
    • attraktive und vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
    • Tarifbeschäftigte erhalten eine zusätzliche Altersvorsorge bei der RZVK
    • Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement
    • Angebot zum Fahrradleasing für Tarifbeschäftigte

    Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX. Die Wahrnehmung des Arbeitsplatzes in Teilzeit ist unter der Voraussetzung möglich, dass die Stelle mittels Jobsharing im vollen Umfang besetzt und eine vor- und nachmittägliche Besetzung des Arbeitsplatzes sichergestellt wird.

    Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen im Fachbereich 5 – Stadtentwicklung – Herr Jens Bartel – Tel.: 02822 / 75-1501 zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin im Fachbereich 1 –Zentrale Dienste- ist Frau Martina Lebbing, Tel.: 02822 / 75-1101.

Hinweise zur Bewerbung:

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