Stellenausschreibung
Emmerich am Rhein liegt am unteren Niederrhein, rechtsrheinisch, an der Grenze zu den Niederlanden. Die Bevölkerung zählt rund 30.000 Einwohner. Die günstigen Verkehrsanbindungen an Schiene, Wasser und Straße machen die Stadt zu einem bevorzugten Logistik-, Gewerbe- und Industriestandort. Ein abwechslungsreiches Kultur- und Freizeitangebot trägt zur Attraktivität der Stadt bei.
Die Stadtverwaltung Emmerich am Rhein versteht sich als ein modernes und kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen und beschäftigt ca. 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese sind sowohl im Rathaus als auch in Außenstellen für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger tätig. Hierzu zählen beispielsweise das Bürgerbüro, die örtlichen Schulen, das Theaterbüro und die Stadtbücherei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Kultur- Künste- Kontakte Emmerich am Rhein (KKK)" sowie der Bauhof der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE)".
Bei der Stadt Emmerich am Rhein ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung eine auf zwei Jahre befristete Stelle als
zu besetzen.
Das Bürgerbüro gehört zum Fachbereich 6 - Bürgerservice und Ordnung. Es befindet sich auf der Steinstraße 34. Der Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung ist als örtliche Ordnungsbehörde für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Emmerich am Rhein verantwortlich, steht aber im Bereich des Bürgerservice dem Bürger auch als erster Ansprechpartner im Bürgerbüro für zahlreiche Anliegen des alltäglichen Lebens zur Verfügung.
sowie die Bearbeitung aller weiteren Dienstleistungen des Bürgerbüros.
Der Einsatz im Bürgerbüro erfolgt von Montag bis Samstag im Rahmen eines Dienstplans.
Der „Front Office Schalter“ dient als erste Anlaufstelle für die Bürger. Die Besetzung dieses Schalters soll zunächst durch den/die Bewerber/in bzw. bei Bedarf im personellen Wechsel erfolgen.
Die Stadt Emmerich am Rhein unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitmodelle im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Die Wahrnehmung des Arbeitsplatzes in Teilzeit ist unter der Voraussetzung möglich, dass die Stelle mittels Jobsharing im vollen Umfang besetzt und eine vor- und nachmittägliche Besetzung des Arbeitsplatzes sichergestellt wird.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen im Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung Frau Nicole Bartsch, Tel.: 02822 75-1601, zur Verfügung. Ansprechpartnerin im Fachbereich 1 – Zentrale Dienste ist Frau Martina Lebbing, Tel.: 02822 75-1101.
Hinweise zur Bewerbung: